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Kirchenmitgliedschaft

Durch die Taufe werden Menschen zu Christ:innen und zugleich Mitglied der Kirche. In der katholischen Kirche vollendet die Firmung das Hineinwachsen in diese Gemeinschaft, danach ist man formal volles Kirhenmitglied.

In Deutschland hat diese Mitgliedschaft zivilrechtliche Auswirkungen. Durch das kooperative Verhältnis von Staat und christlichen Kirchen ist die Kirchenmitgliedschaft auch bei den zuständigen Behörden registriert. Verbunden damit ist auch die Kirchensteuerpflicht.

Weil die Taufe nicht zurückgenommen werden kann, bleibt man formal immer Christ:in und Mitglied der Kirche, in der man getauft ist. Die zivilrechtliche Kirchenmitgliedschaft ist davon jedoch nicht berührt. Hier sind verschiedene Konstellationen denkbar:


Konversion - "Ich bin Mitglied der evangelischen Kirche und möchte Mitglied der katholischen Kirche werden"

Sie sind evangelisch getauft und möchten katholisch werden? Dies ist möglich; in der Regel vereinbaren wir hierzu einen Gesprächstermin mit einem:r Seelsorgenden. Auch ein Glaubenskurs kann als Vorbereitung hilfreich sein. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt mit uns auf!

Übrigens: Die evangelische Taufe wird seitens der katholischen Kirche anerkannt (und umgekehrt).


(Wieder-)Eintritt - "Ich war (nie) Mitglied der katholischen Kirche und möchte (wieder) Mitglied werden!"

Sie waren schon einmal Mitglied der (katholischen) Kirche, sind aber ausgetreten und möchten nun wieder eintreten? Auch hierzu ist ein Termin mit einem:r Seelsorgenden sinnvoll. Melden Sie sich hierzu gerne bei uns!

Sie wollen in die katholische Kirche eintreten, ohne zuvor Mitglied einer Kirche gewesen zu sein? Da Sie dann noch nicht getauft wurden, bieten wir Ihnen zur Vorbereitung auf die Erwachsenentaufe einen Glaubenskurs oder eine andere Vorbereitungszeit an. Mehr Informationen zur Erwachsenentaufe  und die nächsten Schritte finden Sie hier.


Kirchenaustritt - "Ich möchte die katholische Kirche verlassen."

Sie möchten nicht mehr Mitglied der katholischen Kirche sein? Wir interessieren uns sehr dafür, weshalb Sie diesen Schritt gehen möchten. Schreiben Sie uns Ihre Motive per Mail, gerne nehmen wir uns die Zeit für ein persönliches Gespräch, um von Ihnen zu erfahren und Ihnen zuzuhören.
Der Kirchenaustritt hat eine zivile Bedeutung und muss deshalb beim zuständigen Amt vollzogen werden.